Seit dem 31.12.2024 sind die Fristen der 1. BImSchV (Bundes-Immissionsschutzverordnung) abgelaufen. Damit entfallen die bisherigen Möglichkeiten, alte Öfen mit einem Partikelabscheider nachzurüsten oder vom Schornsteinfeger nachmessen zu lassen. Wer seinen alten Ofen bis zu diesem Stichtag nicht umgerüstet oder außer Betrieb genommen hat, kann nun nur noch eine Lösung wählen: den Austausch gegen einen neuen, emissionsarmen Ofen.
Für alle, die aktuell noch keinen neuen Ofen anschaffen möchten, empfehlen wir, sich von einem Schornsteinfeger zur Unterscheidung zwischen Stilllegung und Außerbetriebnahme beraten zu lassen. Der Unterschied? Ein außer Betrieb genommener Ofen darf zwar nicht mehr genutzt werden, muss aber weiterhin jährlich durch den Schornsteinfeger überprüft werden. Der große Vorteil: Sollte in Zukunft doch wieder ein neuer Ofen angeschlossen werden, müssen nicht die neuen Ableitbedingungen angewendet werden – was in einigen Fällen deutlich einfacher ist.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine Beratung zum Ofentausch? Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung!